Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verpflichtet viele Unternehmen, bestimmte digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Viele sind unsicher, ob es sie betrifft. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick.
Wen das BFSG betrifft
Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Für Websites relevant sind vor allem:
- Online-Shops und andere Angebote, über die Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden
- Buchungsangebote, etwa für Reisen oder Veranstaltungen
- Bankdienstleistungen, Telekommunikation und Personenverkehr
Reine B2B-Angebote, die sich nicht an Verbraucher richten, sind in der Regel nicht betroffen.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, sollten Sie im Zweifel prüfen lassen, etwa bei Ihrer IHK.
Was eine barrierefreie Website ausmacht
Maßstab sind die Kriterien der WCAG, der internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Wichtige Punkte:
- Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Bedienbarkeit per Tastatur, mit sichtbarem Fokus
- Alternativtexte für Bilder
- Logische Überschriften und eine verständliche Struktur
- Untertitel für Videos
- Verständliche Formulare mit klaren Beschriftungen und Fehlermeldungen
- Rücksicht auf reduzierte Bewegung bei Animationen
Betroffene Anbieter müssen außerdem eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, die beschreibt, wie das Angebot die Anforderungen erfüllt.
Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne Pflicht
Barrierefreie Websites sind für alle besser bedienbar, am Handy, in der Sonne, mit müden Augen. Sie werden von Suchmaschinen besser verstanden, und sie erreichen mehr Menschen. Viele Maßnahmen kosten bei einer neuen Website kaum Mehraufwand, wenn man sie von Anfang an mitdenkt.
Häufige Fragen
Betrifft das BFSG meine reine Firmen-Website ohne Shop?
Das BFSG betrifft vor allem bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops und Buchungsangebote. Ob eine reine Informationsseite darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab. Barrierefreiheit lohnt sich aber unabhängig davon.
Ist diese Website barrierefrei?
Wir haben lumen21.de mit automatischen Prüfwerkzeugen nach WCAG-Kriterien getestet, unter anderem auf Kontraste, Tastaturbedienung und Überschriften. Automatische Tests erfassen nicht alles, sind aber ein guter Startpunkt.